Neue Datenschutzverordnung – Mitteilung/Erklärung

 

 

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzverordnung (EU-DSGVO) in Kraft.

Dies ist mit zahlreichen Folgen für unsere Praxis, sowie für unsere Kunden, verbunden.

 

Ziel der Verordnung ist es, personenbezogene Daten, welche wir von Patientenbesitzern aufnehmen und auch speichern müssen, zu schützen.

Dies gilt insbesondere für die Verarbeitung und Weitergabe dieser Daten. Es werden aus technischen Gründen automatisch Daten zum Server übermittelt und mehrere Monate gespeichert. Unsere Homepage nutzt Cookies. Unter den Punkten "Datenschutz" und "Cookie-Richtlinie" am Bildschirm- / Seitenende werden weitere Informationen und Einstellungsmöglichkeiten dargelegt.

 

Wir sind verspflichtet Ihre Einwilligung zur Erfassung, Speicherung, Verarbeitung (telefonisch, postalisch, per Fax und Mail) und Weitergabe (z.B. an Labor und/oder Klinik) Ihrer Daten einzuholen.

 

Zu diesen Daten gehören außer Ihrem Namen und Ihrer Adresse alle Daten, die über die Erfüllung unseres Behandlungsvertrages hinaus gehen.

Dazu zählen beispielweise Ihre Telefonnummer und Ihre E-Mail-Adresse.

Die Einwilligung zur Erhebung dieser Daten muss durch Sie expliziet erfolgen und erfolgt auf schriftlichem Weg in Form eines neuen Anmeldeformulars.

 

Wir sind ebenso verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten auf Ihren Wunsch hin ggf. zu löschen.

Dies ist dann der Fall, wenn diese Daten nicht mehr benötigt werden, es sei denn, ein anderes Gesetz schreibt Aufbewahrungspflichten vor. So sind z.B Röntgenbilder 10 Jahre zu archivieren, auch wenn der Patient vielleicht schon verstorben ist. Die Patientenkartei ist nach der Musterberufsordnung der Bundestierärztekammer 5 Jahre lang aufzubewahren, das Finanzamt verlangt eine Aufbewahrung von Rechnungskopien von 10 Jahren. Unser Datenschutzbeauftragter Herr Schwöbel, Kontaktdaten sind bei uns hinterlegt, kümmert sich um die ordnungsgemäße Verwaltung.

 

Diese, hier nur kurz aufgeführten Änderungen, die keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit haben, gilt, nicht nur für Behandlungsverträge, welche neu entstehen (Neukunde), sondern auch für unsere Stammkunden.

Demnach kann der Service für Patientenbesitzer z.B. Laborbefunde telefonisch oder per Mail/Fax/Post zu erhalten ohne Einwilligung nicht aufrecht erhalten werden!

Gleiches gilt für Terminvergaben und andere Kommunikation.

 

Es entsteht ein gewaltiger bürokratischer zeitlicher Mehraufwand für unser Praxisteam, welcher sich ggf. in Preisänderungen bemerkbar machen kann.

 

Wir müssen uns an das Gesetz halten. Die angedrohten Strafen bei Verstoß sind immens.

 

Wir bitten Sie daher, das von uns zur Verfügung gestellte Formular auszufüllen und

hoffen auf Ihre Unterstützung, damit wir uns weiter wie gewohnt um das Wohl Ihres Tieres kümmern können.