Bitte beachten Sie die neue GOT ab dem 22.11.2022

Weitere Information erhalten Sie auf der Seite der Tierärztekammer NRW.

 

Herzlich Willkommen!

 

Achtung:    Notdienstgebühren sind jetzt Pflicht !

 

Der Bundesrat hat der neuen "Notdienst-Gebührenordnung" zugestimmt, 

ab dem 14.02. 2020 sind neue Nacht-, Not- und Wochenenddienstzeiten mit den zugehörigen

höheren Gebühren rechtlich verpflichtend!

Außerhalb der normalen Sprechzeiten gilt der 2-4 fache Satz, pauschal muß eine Notdienstgebühr

von 59,50 Euro zusätzlich erhoben werden.

  

(Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 13.02.2020)