Bitte beachten Sie die neue GOT ab dem 22.11.2022
Weitere Information erhalten Sie auf der Seite der Tierärztekammer NRW.
Herzlich Willkommen!
Achtung: Notdienstgebühren sind jetzt Pflicht !
Der Bundesrat hat der neuen "Notdienst-Gebührenordnung" zugestimmt,
ab dem 14.02. 2020 sind neue Nacht-, Not- und Wochenenddienstzeiten mit den zugehörigen
höheren Gebühren rechtlich verpflichtend!
Außerhalb der normalen Sprechzeiten gilt der 2-4 fache Satz, pauschal muß eine Notdienstgebühr
von 59,50 Euro zusätzlich erhoben werden.
(Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt 13.02.2020)
